Angst und Unsicherheit überwinden
In einem Brief erklärt Generalvikar Rösch, dass die Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand keine Anwendung findet.
Unter diesem Link finden Sie den Artikel auf der Bistumshomepage, sowie den Brief im Wortlaut.